Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (SGB XII § 70)

Viele Menschen haben Einschränkungen im Alltag, die jedoch nicht ausreichend sind, um einen Pflegegrad zu erhalten oder die bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit keine Rolle spielen. 

In solchen Fällen unterstützt häufig das Grundsicherungsamt mit der Leistung „Hilfe zur Weiterführung des Haushalts“ und stellt stundenweise Unterstützung zur Verfügung.
 Unsere Haushaltskräfte kommen zu Ihnen nach Hause und helfen Ihnen bei der gemeinsamen Haushaltsführung.
Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen oder möchten unsere Unterstützung in Anspruch nehmen? Oder wünschen Sie eine persönliche Beratung?
Kontaktieren Sie uns einfach per Telefon oder Nachricht – wir helfen Ihnen weiter!