Beratungseinsatz/ Beratungsbesuch nach SGB XI § 37,3
Pflegebedürftigkeit wirft viele Fragen auf – sei es zur richtigen Versorgung, zu den Leistungen der Pflegekasse, zu Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige oder zur Wohnsituation. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die genau auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt ist.
Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5, die sich für die Auszahlung des Pflegegeldes entschieden haben, sind von den Pflegekassen aufgefordert, regelmäßige Beratungseinsätze durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. Personen mit Pflegegrad 1 können auf Wunsch einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.
Die Beratung wird direkt mit Ihrer Pflegeversicherung abgerechnet und ist für Sie kostenfrei.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen – unabhängig, verständlich und mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Ihre Pflegesituation zu finden.