Assistenz in der Sozialpsychiatrie
Bei der „Assistenz in der Sozialpsychiatrie“ (ASP) handelt es sich um eine Leistung der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie soll seelisch verletzten oder psychisch erkrankten Menschen helfen, die sozialen Folgen ihrer Behinderung oder drohenden Behinderung zu überwinden bzw. zu mildern.
Durch die ASP sollen die behinderungsbedingten Einschränkungen der Fähigkeit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft überwunden werden.
Ziel ist es, den Menschen zu befähigen, die eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln sowie im eigenen sozialen Umfeld selbständig und möglichst unabhängig zu leben.
Im Zentrum der ASP stehen die Grundleistungen in den Begegnungsstätten mit Gesprächen, Beratungen und Gruppenangeboten, die Assistenzleistung in den Wohnungen oder im gewöhnlichen Umfeld sowie die präventiven Hilfen. Diese Hilfen werden unterstützt durch den Aufbau nachbarschaftlicher Kontakte und sozialer Netzwerke, die die Interessen der Nachbarschaft im Sinne klassischer Gemeinwesenarbeit unmittelbar ansprechen.
Sollten Sie nur vorübergehenden Beratungs- oder Entlastungsbedarf haben, so werden Sie mit unseren Angeboten in den Begegnungsstätten ausreichend unterstützt. Sollte es aber um eine längerfristige, umfangreiche Assistenz gehen, dann muss ein Antrag beim Fachamt für Eingliederungshilfe gestellt werden. Wie das geht und was Sie dabei erwartet, verrät Ihnen die Broschüre ASP-Antrag.
Bei Fragen, fragen!
Über folgende Wege können Sie uns erreichen:
Telefon: 040 / 33398830
E-Mail: [email protected]
oder über unser Kontaktformular.